Kirchenvorsteherschaft
Unsere Kirchenvorsteherschaft ist die Exekutive der Kirchgemeinde. Sie besteht aus dem Präsidenten und mindestens 7 bis maximal 10 weiteren Mitgliedern. Die von der Kirchgemeindeversammlung gewählten Pfarrer oder Pfarrerinnen sind von
Amtes wegen zusätzlich Mitglieder der Kirchenvorsteherschaft. Sozialdiakonische Mitarbeitende delegieren je eine Person als Einsitz haben jedoch kein Stimmrecht.
Amtes wegen zusätzlich Mitglieder der Kirchenvorsteherschaft. Sozialdiakonische Mitarbeitende delegieren je eine Person als Einsitz haben jedoch kein Stimmrecht.
Präsidium
Ressortleitung
Mitglieder
3 weitere Mitglieder für die Kirchenvorsteherschaft können das Team ergänzen. Über Ihr geschätztes Engagement freuen wir uns. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:
Ressortleitung
Mitglieder
3 weitere Mitglieder für die Kirchenvorsteherschaft können das Team ergänzen. Über Ihr geschätztes Engagement freuen wir uns. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: